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Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Partner

Herr Dr. Nehls

Herr Hölck berät und vertritt Arbeitgeber in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, insbesondere bei der Umsetzung arbeitsrechtlicher Restrukturierungen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit für Insolvenzverwalter verfügt Herr Hölck über besondere Expertise im Insolvenzrecht. Sanierung und gesellschaftsrechtliche Restrukturierung, das Recht der Insolvenzanfechtung, der Kapitalaufbringung und -erhaltung sowie der Organhaftung bilden einen weiteren Schwerpunkt seiner beratenden und gerichtlichen Tätigkeit.

 

Herr Hölck hat zum Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers publiziert und berät bei der Begründung und Beendigung von Geschäftsführer- und Vorstandsmandaten und Dienstverträgen.

  • Tätigkeitsschwerpunkte / Beratungsspektrum

    Beratung und Vertretung von Unternehmen und Führungskräften im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht

    Vorstands- und Geschäftsführerverträge

    Arbeitsrechtliche Transaktionsberatung

    Sozialversicherungsrecht

  • Ausbildung / Berufserfahrung

    1986-1989
Studium in Göttingen und Hamburg 1990-1991 Promotion im Aktienrecht. Stipendiat des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht im Stifterverband der Deutschen Wissenschaft 1992-1995 Referendariat in Hamburg 1995-1999
Rechtsanwalt in einer Hamburger Kanzlei 1999–2003
Gesellschafter einer multinationalen Kanzlei 2003-2012 Gesellschafter der Kanzlei Nehls Rechtsanwälte Seit 2013 Partner der Sozietät Kolaschnik Partner Rechtsanwälte PartGmbB
  • Publikationen

    Arbeitnehmerüberlassung-Provisionsansprüche des Verleihers,
    Die Steuerberatung 2011, 365.

     

    Das Anstellungsverhältnis der Vorstandsmitglieder in: Münchener Anwaltshandbuch Aktienrecht,

    2. Aufl., Verlag C. H. Beck 2010.

     

    Fortbildungsvereinbarungen,

    Die Steuerberatung 2010, 263.

     

    Urlaubsansprüche bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit,

    Die Steuerberatung 2009, 371.

     

    Rechtssichere Abmahnungen,

    Die Steuerberatung 2008, 456.

     

    Freiwillige Arbeitsvergütung?,

    Die Steuerberatung 2008, 72

     

    Kündigung wegen Minderleistung,

    Die Steuerberatung 2008, 163.

     

    Generation Praktikum,

    Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. Januar 2007.

     

    Generation Praktikum - Zur arbeitsrechtlichen Qualifizierung sog. prekärer Beschäftigungsverhältnisse,

    Die Steuerberatung 2007, 27.

     

    Die Anfechtung von Arbeitsverträgen wegen arglistiger Täuschung, Die Steuerberatung 2007, 173.

     

    Sozialauswahl zukünftig ohne Dominotheorie,

    Die Steuerberatung 2007, 325.

     

    Betriebliches Eingliederungsmanagement als Kündigungsvoraussetzung,
    Die Steuerberatung 2007, 473.

     

    Keine Schadensersatzhaftung des Arbeitgebers wegen Unterlassen des Hinweisesgem. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III, Die Steuerberatung 2006, 27.

     

    Vereitelung des Kündigungszugangs durch den Arbeitnehmer, Die Steuerberatung 2006, 183.

     

    Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Arbeit auf Abruf,

    Die Steuerberatung 2006, 339.

     

    Diskriminierungsschutz von Beschäftigten durch das AGG, Die Steuerberatung 2006, 487.

     

    Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat in: Münchener Anwaltshandbuch Aktienrecht, Verlag C. H. Beck 2005.

     

    Dürfen Unternehmen bei Gewinnen kündigen?, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16. Februar 2005.

     

    Aufhebungsvertrag bei Betriebsübergang,

    Die Steuerberatung 2005, 463.

     

    Arbeitsgericht stärkt Betriebsräte beim Outsourcing, Financial Times Deutschland vom 9. März 2004.

     

    Die Neuregelung des Betriebsübergangs - Bewertung und Gestaltungsmöglichkeiten, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2003, 822.

     

    Arbeitsrecht als Hürde für Aktienoptionsprogramme, Financial Times Deutschland vom 10. August 2003.

     

    Zum Schicksal von Aktienoptionen bei Betriebsübergang (gemeinsam mit RA Jan Sudmeyer), ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2002, 201.

     

    Harte Nuss für Sanierer, Financial Times Deutschland vom 9. April 2002.

     

    Mitarbeiterrechte bei Übernahme nicht gerechtfertigt, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24. April 2002.

     

    Die Fortsetzung des beendeten Dienst -

    oder Arbeitsverhältnisses nach §§ 625 BGB / 15

    Abs. 5 TzBfG, DER BETRIEB 2001, 2718.

     

    GmbH-Geschäftsführer: Das Bundesarbeitsgericht setzt ein Zeichen gegen das „ruhende Arbeitsverhältnis",

    GmbH Rundschau 2000, R 341.

     

    Die außervertragliche Haftung der Europäischen Gem

    einschaft und Rechtsbehelfe zur Erlangung von Schadensersatz gem. Art. 215 EGV-Wertung, Kritik und Reformvorschlag, EUROPARECHT 1997, 123 (gemeinsam mit Avv. Prof. Fausto Capelli, Mailand).

     

    Die Anfechtungsfrist für GmbH-Gesellschafterbeschlüsse, GmbH Rundschau 1995, 703.

     

    Skontoabrede und Fälligkeit, WERTPAPIERMITTEILUNGEN 1995, 1657.

     

    Auslegung einer Skontoabrede als qualifizierte Schickschuld(Urteilsanmerkung), Wirtschafts-

    und Bankrecht IV A. § 157 BGB 2.98.

     

    Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht im Aktienrecht

    (Dissertation),Hamburg 1993

  • Vorträge / Seminare

    Kündigung "unkündbarer" Mitarbeiter
    (Management Circle, seit 2006 regelmäßig,

    nächster Termin März 2013)

     

    Rechtsfragen der Scheinselbständigkeit

    (In-House-Seminar, 2010)

     

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    (Reha Assist Deutschland GmbH, 2010)

     

    Sicherung von Maklerprovisionen
    (In-House-Seminar, 2009)

     

    Wettbewerbsverstöße von Arbeitnehmern

    (In-House-Seminar, 2009)

     

    Arbeitnehmerüberlassung, Subunternehmer
    und Leiharbeiter im Transportgewerbe

    (NordBau-Kongress, 2008)

     

    Tariftreue im kirchlichen Arbeitsrecht

    (Bucerius Law School, 2008)

     

    Der Konkurrent im Betrieb

    (Kanzlei-Seminar, 2007)

     

    Erfolgsfaktor Personal

    (Handelskammer Hamburg, 2006)

     

    GmbH-Geschäftsführer

    (Handelskammer Hamburg, 2005)

Leistungen

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